Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Ali Al Haj Hussein, Freiberuflicher IT-Berater und Softwareentwickler, auftretend unter der Geschäftsbezeichnung „SystemPartnerHaus“, Steinmetzstraße 5b, 34454 Bad Arolsen (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen der Softwareentwicklung, IT-Beratung, IT-Betreuung sowie damit verbundenen Leistungen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (E-Mail genügt) zustande oder durch Aufnahme der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der im Angebot festgelegten Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Schriftform (Textform genügt).
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und System-Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen sowie jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Verzögerungen aus mangelnder Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Festpreis oder dem tatsächlichen Aufwand zum vereinbarten Stundensatz.
(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gilt Vorkasse oder Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
(3) Auf Rechnungen wird gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen und nicht erhoben (Kleinunternehmerregelung).
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro geltend zu machen.
§ 5 Abnahme
(1) Soweit die Leistung einen werkvertraglichen Erfolg schuldet (insbesondere Softwareentwicklung), erfolgt eine förmliche Abnahme.
(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen nach Bereitstellung der Leistung schriftlich (Textform genügt) wesentliche Mängel rügt oder die Leistung produktiv einsetzt.
§ 6 Gewährleistung
(1) Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB geschlossen werden, beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB 12 Monate ab Abnahme.
(2) Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung in Textform zu rügen (§ 377 HGB analog). Bei unterlassener Rüge gilt die Leistung als genehmigt.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung nach eigener Wahl. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Sekundärrechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) geltend machen.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
§ 8 Geheimhaltung
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren fort, soweit Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Pflicht beruht.
§ 9 Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Sofern im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden durch den Auftragnehmer verarbeitet werden, ist hierfür ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage ein entsprechendes Muster zur Verfügung.
§ 10 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(2) Das Urheberrecht sowie Rechte an etwa eingesetzten Werkzeugen, Bibliotheken, Frameworks, Templates und sonstigem Hilfsmaterial des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer.
(3) Bestandteile, die unter Open-Source-Lizenzen stehen, unterliegen den jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen.
§ 11 Kündigung
(1) Verträge mit fortlaufender Leistungspflicht (z. B. IT-Betreuung, Wartungsverträge) können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers (Bad Arolsen). Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers Klage zu erheben.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Die Textform (z. B. E-Mail) genügt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren wirtschaftliche Wirkung der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: Mai 2026